EASA-Drohnenzertifizierungen

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Alles, was Sie für Ihre Zertifizierung brauchen — A1/A3, A2 oder STS. Fliegen Sie legal in allen EU-Mitgliedstaaten.

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3 Stufen der Drohnenpiloten-Zertifizierung in Europa

Kostenlos · verpflichtender erster Schritt

A1/A3

Sie haben gerade eine Drohne bekommen und möchten legal in ganz Europa fliegen.

Das in der gesamten EU erforderliche Einstiegszertifikat — und der verpflichtende erste Schritt vor jeder weiteren Zertifizierung.

100 % online kostenlose Prüfung kleine Drohnen
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Optionaler nächster Schritt

A2

Sie möchten mit einer schwereren C2-Drohne bis 4 kg näher an Personen fliegen.

Ermöglicht Flüge in städtischer Umgebung. Ideal für Fotografie, Veranstaltungen oder einfaches Mapping.

Theorie + Selbstschulung C2-Drohnen · bis 4 kg in der Nähe von Personen
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Komplexe Einsätze

STS

Ihre Drohne wiegt mehr als 4 kg oder Ihr Einsatz erfordert Flüge außerhalb der Sichtweite.

Konzipiert für risikoreiche Einsätze — Sprühen, Mapping, Präzisionslandwirtschaft und groß angelegte Missionen.

Theorie + Praxis C5/C6-Drohnen · bis 25 kg kontrollierter Bodenbereich
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Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine Lizenz, um in Europa eine Drohne zu fliegen?

Ja. Jede Drohne über 250 g benötigt mindestens ein A1/A3-Zertifikat, um in der EU legal zu fliegen. Leichtere Drohnen unter 250 g erfordern je nach Ausstattung und Land unter Umständen ebenfalls eine Registrierung.

Mit welchem Drohnenzertifikat sollte ich beginnen?

Beginnen Sie immer mit A1/A3 — sie ist kostenlos, zu 100 % online und vor jeder weiteren Zertifizierung verpflichtend. Die meisten Piloten schaffen sie nach wenigen Tagen Lernen.

Was ist der Unterschied zwischen A1/A3 und A2?

A1/A3 ist das Einstiegszertifikat für gewöhnliches Hobby- und Freizeitfliegen. A2 erlaubt es, eine schwerere Drohne (bis 4 kg) mit reduziertem Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen zu fliegen. Dafür sind eine kostenpflichtige Theorieprüfung sowie eine selbst erklärte praktische Schulung erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen A2 und STS?

A2 gilt für Drohnen bis 4 kg, die mit reduziertem Abstand zu Personen innerhalb der offenen Kategorie geflogen werden. STS gilt für komplexe Einsätze — Drohnen über 4 kg, Flüge über kontrollierten Bodenbereichen oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS) — und erfordert sowohl eine Theorieprüfung als auch eine praktische Schulung bei einer zugelassenen Stelle.

Ist die A1/A3-Prüfung kostenlos?

Ja. Die offizielle Prüfung wird direkt auf der Plattform Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde abgelegt und ist kostenlos. Unsere Plattform hilft Ihnen, sich vorzubereiten und die Prüfung beim ersten Versuch zu bestehen.

Wie lange dauert es, zertifiziert zu werden?

A1/A3 kann nach wenigen Tagen Lernen abgeschlossen werden. A2 dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, einschließlich Selbstschulung. STS erfordert mehrere Wochen für die Theorie sowie eine praktische Schulung bei einer zugelassenen Stelle.

Ist mein Zertifikat in ganz Europa gültig?

Ja. Alle EASA-Zertifizierungen — A1/A3, A2 und STS — sind in allen 31 EASA-Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen die Prüfung nicht erneut ablegen, wenn Sie in einem anderen EU-Land fliegen.

Muss ich meine Drohne registrieren?

In den meisten Fällen ja. Jede Drohne über 250 g muss vor dem Flug bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde registriert werden. Manche Drohnen unter 250 g mit Kamera erfordern ebenfalls eine Registrierung. Die Registrierung ist unabhängig vom Pilotenzertifikat.

Wo registriere ich mich als Drohnenpilot, und kann ich mein Land wählen?

Registrierung und Prüfung sind zwei getrennte Schritte. Sie müssen sich als Drohnenbetreiber bei der NAA Ihres Wohnsitzlandes registrieren — für die Registrierung können Sie kein anderes Land wählen. Die Theorieprüfung können Sie jedoch über die NAA jedes beliebigen EASA-Mitgliedstaats ablegen. Nach der Registrierung ist Ihre Nummer in allen 31 EASA-Mitgliedstaaten gültig. Die Registrierung hat ein von Ihrer NAA festgelegtes Ablaufdatum — Sie müssen sie dort erneuern, wenn sie abläuft.

Ich bin kein EU-Einwohner. Kann ich trotzdem eine Drohne in Europa fliegen?

Ja — die EASA-Vorschriften gelten für alle, die in Europa fliegen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Als Nicht-EU-Einwohner müssen Sie sich bei der NAA des ersten EU-Landes registrieren, in dem Sie fliegen möchten. Diese Registrierung ist dann in allen EASA-Mitgliedstaaten gültig. Eine außerhalb der EU erworbene Drohnenlizenz wird nicht anerkannt — Sie müssen ein EASA-Zertifikat von Grund auf neu erwerben.

Meine Drohne hat keine CE-Klassenkennzeichnung. Kann ich sie trotzdem in Europa fliegen?

Ja, mit Einschränkungen. Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichen C0, C1, C2, C3, C4, C5 oder C6 — einschließlich außerhalb der EU gekaufter Modelle — werden als Altdrohnen bezeichnet. Seit Januar 2024 dürfen sie nur in der Unterkategorie A1 (unter 250 g) oder A3 (unter 25 kg, fernab von Personen) geflogen werden. A2-Einsätze sind unabhängig vom Gewicht oder den Fähigkeiten der Drohne nicht zulässig. Wenn Sie in der Nähe von Personen fliegen müssen, benötigen Sie eine Drohne mit einem gültigen EU-Klassenkennzeichen.

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